Update 30.03.2020: Coronavirus

Update: Es wurde eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 für von der Pandemie geschädigte Unternehmen beschlossen, um zu verhindern, dass diese nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert hierüber auf einer eigenen Seite. Ebenso wurde das Mietrecht temporär dahingehend angepasst, dass während der Pandemie privaten Mietern und Gewerbemietern nicht wegen Mietschulden gekündigt werden kann. Auch hierüber gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Auskunft.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird.