Update: Die meisten Nicht-Geimpften sollen bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab dem 1. November 2021 keine Entschädigung mehr erhalten. Das haben die Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern beschlossen. Zwei Ausnahmen soll es geben:
- Jemand kann sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und hat ein entsprechendes Attest.
- Oder er gehört zu einem Personenkreis, für den in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag.
Informationen erhalten Sie hier.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!