Update 11.02.2021: Coronavirus

Update: Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs kamen gestern überein, dass die am 19. Januar 2021 beschlossenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung bis mindestens 7. März 2021 grundsätzlich weitergelten.

Im Betreuungs- und Bildungsbereich werden jedoch die Bundesländer selbst über Präsenzunterricht und Kindertagesbetreuung entscheiden. Auch werden ab 1. März 2021 Friseurbetriebe unter Hygieneauflagen wieder öffnen können. Im Bereich der Kontaktreduzierung im Beruf gibt es keine Änderungen, hier müssen weiterhin Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern es die Tätigkeit zulässt. Vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten soll nach aktuellem Stand der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern durch die Bundesländer erfolgen. Dies betrifft den Einzelhandel, Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe. Für die weiteren Kontaktbeschränkungen in der Kultur, im Gruppensport, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Öffnungsstrategie ausarbeiten.

Hier erhalten Sie weitere Informationen. Den Beschluss im Wortlaut können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!