UPDATE 07.09.2021: CORONAVIRUS

Update: Auch im Jahr 2022 besteht für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Parteien, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften die Möglichkeit, die Hauptversammlungen virtuell abzuhalten, obwohl ihre Satzungen dies nicht vorsehen. Das beschloss heute der Deutsche Bundestag und verlängerte damit die bereits bestehenden und ursprünglich bis Ende 2021 geltenden Regelungen bis nunmehr 31. August 2022.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!