Trillerpfeifen-Angriffe

auf Callcenter Mitarbeiter

25.05.2012

Immer wieder liest man in einschlägigen Internetforen den Tipp, bei belästigenden Werbeanrufen zur Trillerpfeife zu greifen, um sich dieser zu erwehren. Auch der Moderator von Stern TV hatte unlängst wieder auf diese Möglichkeit hingewiesen (mehr dazu weiter unten). Manuel Schindler, damaliger CCV Vizepräsident und zuständig für das Ressort Recht & Regulierung hatte damals Stellung genommen: „Ein Trillerpfeifeneinsatz gegen Agents trifft grundsätzlich die Falschen und wird nicht dazu führen, dass sich die schwarzen Schafe der Branche in Zukunft läutern. Zudem handelt es sich bei einer Trillerpfeifenattacke um Körperverletzung und damit eine Straftat.“

Schindler riet damals betroffenen Agents und Unternehmen, nach einer Trillerpfeifenattacke gegen den Täter im Rahmen eines Strafverfahrens vorzugehen und nach einer Verurteilung darauf öffentlichkeitswirksam hinzuweisen.

Zu solch einer Verurteilung ist es nun gekommen: eine 61 Jahre alte Frau ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 € verurteilt worden, weil eine Callcenter Mitarbeiterin bis heute unter den Folgen ihres Trillerpfeifenangriffs vom August 2011 leidet (unter anderem die FAZ berichtete).

Der Verband hofft, dass diese Verurteilung Nachahmer abschreckt und es nicht mehr zu solchen Vorfällen kommt. Im Falle von Belästigung durch unerlaubte Telefonwerbung raten wir, sich an die Bundesnetzagentur, die Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbsverbände zu wenden, die mit Rat und Tat zur Seite stehen und Lösungen anbieten, ohne dass sich belästigte Verbraucher strafbar machen müssen.

02.12.2011

Knapp fünf Jahre ist es nun her: Am 1. März 2006 behandelte Günther Jauch das Thema „Call Center-Terror“ in „Stern TV“ auf RTL. Parallel zur laufenden Sendung wurde in einem thematisch begleitenden Internetblog empfohlen, sich im Falle einer unerwünschten Kontaktaufnahme am Telefon mit einer Trillerpfeife zu wehren. Bereits zwei Tage später waren zwei dokumentierte Fälle bekannt, in denen Agents tatsächlich mit derartigen Lärmattacken angegriffen wurden und sich in Folge dessen in ärztliche Behandlung begeben mussten.

Inzwischen hat Jauch die Sendung an seinen Nachfolger Steffen Hallaschka übergeben. Doch das Thema „Callcenter“ ist immer noch präsent. Zugegeben: Die Aktualität ist nach wie vor gegeben und Aufklärung tut not. Doch augenscheinlich ist „Stern TV“ mit seiner Schwarz-Weiß-Darstellung dazu nicht in der Lage. So ging es denn am 12. Oktober dieses Jahres wieder einmal um Callcenter und die „dreiste Abzocke am Telefon“.

Es sei die „größte Pest seit der Erfindung des Telefons“, so moderiert Steffen Hallaschka den Schwerpunkt an. Nach einer einführenden MAZ folgt ein etwa zehnminütiges Interview mit Callcenter Insidern, welches die üblichen Klischees bedient. Abschließend bemerkt Hallaschka, er hätte sich „einmal sagen lassen, bei Telefonterror hilft auch ein beherzter Pfiff in die Trillerpfeife, sofern man es mit Menschen am anderen Ende zu tun hat“. Zwar schränkt er ein, es gäbe „möglicherweise noch sinnvollere Mittel sich zu erwehren“ und verweist auf weitere Tipps im Internet, aber den aktiven Aufruf zur Körperverletzung hat er damit schon getätigt.

CallCenterProfi liegen – wie bereits nach dem eingangs erwähnten Vorfall aus 2006 – wieder konkrete Hinweise aus unserer Zielgruppe vor, die auf aktuelle Trillerpfeifen-Angriffe auf Agents hinweisen. Auch der Zusammenhang mit der „Stern TV“-Sendung wird darin hergestellt.

Exemplarisch möchten wir Daniel Leiber, Geschäftsführer der UniCredit Direct Services, zitieren. Er fühlt sich „durch den Bericht, der keine Unterscheidung zwischen einzelnen Call Centern vorgenommen hat, mit den schwarzen Schafen in einen Topf geworfen“ und möchte sich „dagegen dringend verwehren“. Ganz besonders schockierte ihn der Trillerpfeifen-Tipp. Auch im Call Center der UniCredit Direct Services hat es derartige Vorfälle gegeben, die zu Knalltraumata, Tinnitus und Hörstürzen in der Belegschaft führten. Einige gehen mit Hörgeräten weiter ihrer Beschäftigung nach – andere konnten danach nicht mehr im Callcenter arbeiten.

CallCenterProfi hat sich – wie schon 2006 – an den Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) gewendet, damit dieser bei Bedarf tätig werden kann und erfährt, dass man auch „verbandsseitig mit äußerstem Unverständnis die Äußerungen des Moderators von Stern-TV und besonders seine Aufforderung, bei unerbetenen Werbeanrufen zur Trillerpfeife zu greifen, zur Kenntnis genommen“ hat. Aus Sicht von CCV Vizepräsident Manuel Schindler, der auch das Ressort Recht & Regulierung betreut, „trifft ein Trillerpfeifeneinsatz gegen Agents grundsätzlich die Falschen und wird nicht dazu führen, dass sich die schwarzen Schafe der Branche in Zukunft läutern“. Zudem handle es sich „bei einer Trillerpfeifenattacke um Körperverletzung und damit eine Straftat“, so Schindler.

Auf die Frage, ob der Verband weiteres Vorgehen plant erfahren wir, dass der CCV die Befürchtung hegt, „dass eine öffentliche Diskussion oder eine bloße Richtigstellung seitens des Moderators zu keinem nachhaltigen Unterlassungseffekt führt, sondern eher Nachahmer motiviert“. Ein Effekt, den man unbedingt vermeiden möchte. Stattdessen rät Manuel Schindler, nach einer tatsächlich stattgefundenen Trillerpfeifenattacke gegen den Täter im Rahmen eines Strafverfahrens vorzugehen und nach einer Verurteilung darauf öffentlichkeitswirksam hinzuweisen“. Der CCV kündigte an, einzelne Verfahren zu unterstützen und darauf hin zu wirken, „dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt“. Schindler weiter: „Wir rufen dazu auf, bei solchen Vorfällen Strafanzeige zu erstatten und Strafantrag zu stellen. Wenn es Verurteilungen gibt, machen wir diese sehr gern bekannt, sind hier jedoch auf die Mitwirkung der Unternehmen und der Agents angewiesen.“

Redaktionelle Quelle: CallCenterProfi, Artikel vom 02.12.2011

 

Trillerpfeifen-Attacken nach Stern TV-Bericht

In der letzten Stern TV-Sendung vom Mittwoch, dem 1. März 2006 wurde ein Bericht über Callcenter und unerwünschte Telefonanrufe gesendet. Dabei wurde im Internet empfohlen, sich mit Trillerpfeifen zu wehren.

„Bis zum Freitag wurden uns bereits zwei Fälle gemeldet in denen Callcenter Agents aufgrund von Trillerpfeifenangriffen in ärztliche Behandlung mussten“, berichtete Manfred Stockmann. Der Präsident des Call Center Forum Deutschland e.V. ruft Callcenter Verantwortliche in diesem Zusammenhang auf, „die technischen Schutzmöglichkeiten ihrer Anlagen diesbezüglich zu überprüfen und entsprechende Vorfälle an die CCF-Geschäftsstelle zu melden“.

Was im Stern TV-Internetforum nicht erwähnt wurde: Solche Angriffe mit der Trillerpfeife sind als Körperverletzung einzustufen und können für den Täter durchaus rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Stockmann: „Streng genommen könnte man Stern TV sogar mit einem Aufruf zur Körperverletzung konfrontieren.“

Mittlerweile haben die Recherchen des CCF ergeben, dass Stern TV weder direkt noch indirekt zum Gebrauch von Trillerpfeifen bei ungewollten Anrufen aufgerufen hat. „Tatsache ist jedoch“, so Stockmann, „dass im Internetforum zu besagter Ausstrahlung Hinweise von Usern aufgetaucht sind, die ein solches Vorgehen gegen Anrufer beschrieben haben.“ Die Redaktion von Stern TV hat diese Forum-Einträge mittlerweile entfernt. „Dennoch: Viele Agenten, Callcenter Manager und Betreiber haben uns in den letzten Tagen darüber informiert, dass Trillerpfeifen vielfach gegen die Anrufe aus Callcentern eingesetzt wird“, berichtet Stockmann. „Für diese Hinweise sind wir auch weiterhin dankbar.“

Redaktionelle Quelle: CallCenterProfi, Artikel vom 06.03.2006

Ansprechpartner

Constantin Jacob, Verbandsjustiziar, Leiter Recht & Regulierung
Tel. 030 / 2 06 13 28 – 0
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