Historische Entwicklung der EU

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)

Die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, „Montanunion“), welche u. a. Zollfreiheit zusicherte, ist Ursprung der EU. 1957 unterzeichneten die EGKS-Mitgliedstaaten in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft, die sogenannten „Römischen Verträge“. Die drei Organisationen wurden als Europäische Gemeinschaften bezeichnet, deren Organe 1967 fusionierten. Mit dem Maastricht-Vertrag wurde 1993 als Dach und institutioneller Rahmen die EU geschaffen sowie die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt. 2001 wurde die EGKS in die EG eingegliedert. Durch den Lissabon-Vertrag erfolgte 2009 die Auflösung der EG, die EU übernahm ihre Aufgaben und stellt fortan nicht mehr das Dach dar, sondern ist eine internationale Organisation mit voller Rechtspersönlichkeit, verfügt also über Rechte und Pflichten. Die EU umfasst vor dem Brexit 28 Mitgliedstaaten. 19 Mitgliedstaaten bilden eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren zentraler Bestandteil der „Euro“ ist. Die Gründung der Europäischen Gemeinschaften war nicht nur für die Wirtschaft wichtig, sondern trug kurz nach dem 2. Weltkrieg auch zur Friedenssicherung bei. 2012 erhielt die EU den Friedensnobelpreis.