Arbeitsschutzmaßnahmen

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)

Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich, gerade auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie und ggf. auch im Homeoffice. Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz. Doch nicht nur die gesetzliche Verpflichtung sollte Grund sein, sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Gedanken zu machen. Beschäftigte in sicheren und gesunden Arbeitsumgebungen sind motivierter und werden seltener krank. Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich wirtschaftlich.

In Call- und Contactcentern ist die Stimme das wichtigste Arbeitsinstrument,  die Arbeit gehört zu den sogenannten Sprechberufen und muss im Rahmen von Arbeitsschutzmaßnahmen besondere Beachtung finden. Dies gilt ebenso bspw. für die Bildschirmarbeit, die ebenfalls zur Tätigkeit eines Callcenteragenten gehört.

Der CCV und die planen + steuern GmbH haben ein Whitepaper herausgegeben, welches sich mit dem Arbeitsschutzrecht und Sicherheitsunterweisungen im Call- und Contactcenter auseinandersetzt. Laden Sie sich dieses gleich runter und informieren Sie sich!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) unterstützt Sie zudem als Unternehmen im Rahmen Ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen. Hierzu veröfffentlicht sie Branchenregeln, die von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten zum Arbeitsschutz und aus der jeweiligen Branche verfasst werden. Die „DGUV Regel 115-402 Call Center“ entstand unter Mitwirkung des Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), des Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV) und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM).

Unten im Bereich „Dokumente“ können Sie sich die „DGUV Regel 115-402 Call Center“ sowie weiteres Material als PDF herunterladen. Die „DGUV Regel 115-402 Call Center“ können Sie auch gern in gedruckter Form bei uns anfordern, kontaktieren Sie hierfür die CCV-Geschäftsstelle.

Der CCV erläutert zudem an dieser Stelle die insbesondere durch die Entscheidungen des EuGH (2019) und BAG (2022) aufgeworfene Problematik der Arbeitszeiterfassung.

Ansprechpartner

Constantin Jacob, Verbandsjustiziar, Leiter Recht & Regulierung
Tel. 030 / 2 06 13 28 – 0
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