Mindestlohn steigt schrittweise

Beschluss des Bundeskabinetts

Das Bundeskabinett beschloss am 28. Oktober 2020, dass die Lohnuntergrenze schrittweise auf 10,45 Euro steigt.
Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.
Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020.
CCV-Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier.