Familienpflegezeit und Pflegezeit

Info Recht der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw)

Vor fast drei Jahren ist das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ in Kraft getreten. Neben dem Anspruch der Beschäftigten auf vollständige Freistellung im Rahmen der Pflegezeit hinaus gibt es seitdem auch einen Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung für eine Dauer von bis zu 24 Monaten im Rahmen einer Familienpflegezeit. Zusätzlich sieht das Gesetz Regelungen vor für die Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen sowie die Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase.

Mit der vorliegenden Info Recht erläutert die vbw, in welcher der CCV Mitglied ist, die Regelungen und gibt Tipps zum Umgang mit dem Gesetz. CCV-Mitglieder können die Broschüre kostenfrei als PDF von der CCV-Geschäftsstelle anfordern.