EuGH-Entscheidung zu Cookies

Urteil gegen deutschen Sonderweg

Internetnutzer müssen aktiv der Speicherung sogenannter Cookies zustimmen können. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang Oktober geurteilt. Demnach ist die voreingestellte Zustimmung zum Speichern von Daten unzulässig.
Zugrunde lag eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Online-Gewinnspielanbieter Planet49, der eine solche Voreinstellung auf seiner Website nutzte.
Mit ihrer Entscheidung beenden die europäischen Richter einen deutschen Sonderweg. Bisher sieht das deutsche Recht in § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) eine Opt-out-Lösung vor.