Erstes Urteil zu DSGVO-Bußgeld

Berechtigt, aber viel zu hoch

Erstmals urteilte mit dem Landgericht Bonn (Urt. v. 11.11.2020 Az. 29 OWi 1/20 LG) ein deutsches Gericht über ein verhängtes Bußgeld nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gegenstand des Verfahrens war ein gegen die 1&1 Telecom GmbH verhängtes Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro. Das Bußgeld verhängte im Dezember 2019 die für den Telekommunikationssektor zuständige Behörde des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber aufgrund eines unzureichenden Authentifizierungsverfahrens bei der telefonischen Kundenbetreuung. Das Gericht urteilte nun, dass die Verhängung des Bußgeldes im Grundsatz zwar berechtigt, jedoch im konkreten Fall viel zu hoch angesetzt war. Es setzte daher den Betrag auf 900.000 Euro herab, was einer Reduzierung von 91 % entspricht.

Trotz der deutlichen Herabsetzung des Bußgeldes sieht sich der Bundesdatenschutzbeauftragte bestätigt.