Beschwerdegremium

Der CCV hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher, sonstige Marktteilnehmer und Mitarbeiter im Direktmarketing vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen. Zur systematischen Umsetzung hat der CCV 2007 einen Ehrenkodex eingeführt und ein Beschwerdegremium etabliert, das seine Arbeit am 01.08.2009 aufgenommen hat. Der Ehrenkodex wurde am 01.01.2015 vom Branchenkodex abgelöst. Hier finden Sie nähere Informationen zum neuen Branchenkodex.

Das Beschwerdegremium setzt sich aus höchstens zehn gewählten Vertretern der CCV-Mitgliedsunternehmen zusammen und bearbeitet eingehende, nicht anonyme Beschwerden zu Verstößen gegen den Branchenkodex (inklusive unverlangter Telefonwerbung). Lesen Sie dazu auch die CCV-Verfahrensordnung.

Beschwerden, die sich hierbei gegen Nicht-Mitglieder des CCV richten, werden an andere zur Bearbeitung zuständige Stellen wie die Bundesnetzagentur weitergereicht, sofern dies durch den Verband möglich ist. Beschwerden gegen Mitglieder recherchiert, bearbeitet und sanktioniert der CCV weitgehend verbandsintern. Die Sanktionen reichen hierbei von der Verwarnung über Geldbußen von bis zu 30.000 Euro bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.

Um eingehende Beschwerden erfolgreich bearbeiten zu können, ist es ganz wichtig, dass der Betroffene möglichst konkrete und vollständige Angaben zum Sachverhalt liefert. Um den „Anrufer“ zu ermitteln und zur Unterlassung auffordern zu können, benötigen wir auf jeden Fall die Angabe der im Rahmen des Werbeanrufs übermittelten Rufnummer und/oder des Namens des anrufenden Unternehmens. Für eine Konfrontation des Anrufers mit einem konkreten Verstoß gegen die Vorschriften zur unverlangten Telefonwerbung ist für uns die Rufnummer, die der Anrufer angerufen hat, d. h. Ihre Rufnummer, unentbehrlich. Je detaillierter die Angaben sind, insbesondere in Hinblick auf den Anrufenden (Name, Telefonnummer etc.), desto leichter gestalten sich unsere Recherchen und die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bearbeitung der Beschwerde erfordert insofern auch, dass wir ermächtigt werden, Ihre Angaben an das betroffene oder vermeintlich betroffene Unternehmen zur Prüfung weiterzuleiten.

Bitte nutzen Sie für Ihre Beschwerde das angehängte CCV-Beschwerdeformular. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die CCV- Geschäftsstelle.

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