Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen – Kostenlose Warteschleife

09.05.2012

Nach langem Hin und Her ist es nun so weit: der Bundespräsident hat das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen am 3. Mai ausgefertigt, am 09.05.2012 wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit in Kraft – die Kostenlose Warteschleife kommt!

Gesetzliche Regelungen

Nach den Neuregelungen im § 66g TKG dürfen Warteschleifen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn

1. der Anruf zu einer entgeltfreien Rufnummer erfolgt oder
2. der Anruf zu einer ortsgebundenen Rufnummer erfolgt oder
3. der Anruf zu einer Rufnummer für mobile Dienste (015, 016 oder 017) erfolgt       oder
4. für den Anruf ein Festpreis pro Verbindung gilt oder
5. der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt, soweit es sich nicht um Kosten handelt, die bei Anrufen aus dem Ausland für die Herstellung der Verbindung im Ausland entstehen.

Beim ersten Einsatz einer Warteschleife, die nicht unter die Nummer 1 bis 3 fällt, hat der Angerufene sicherzustellen, dass der Anrufende mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer und darüber informiert wird, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Angerufene die Kosten des Anrufs für die Dauer der Warteschleife trägt.

Übergangsfristen

Zunächst ist nach Inkrafttreten des Gesetzes eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen. Die Übergangsregelung laut § 150 Abs. 7 TKG, die sogenannte Phase I, tritt am 1. September 2012 in Kraft.

* Die erste Warteschleife muss nun mindestens zwei Minuten kostenfrei sein.
* Die Tarifierung nachgelagerter WS ist in dieser Phase noch möglich.
* Es bestehen noch keine Informationspflichten zu Kostenfreiheit und Länge der Warteschleife.

Die §§ 66g, 66 h Nummer 8 und § 149 Abs. 1 Nr. 13i und j TGK treten dann mit der so genannten Phase II am 1. Juni 2013 in Kraft.

Rechtsfolgen bei Nichteinhalten der Regelungen

Im Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen ist zusätzlich festgelegt, welche Folgen Verstöße gegen die neuen Vorschaften haben – und das schon ab Phase I !

Bei Verstoß gegen die neuen Vorschriften entfällt die Entgeltzahlungspflicht für den Anrufer insgesamt (§ 66h Nr. 8 TKG).

Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 100.000 € geahndet werden kann (§ 146 Nr. 13i, j TKG). Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht der obige Betrag hierfür nicht aus, so kann er überschritten werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Warteschleifen einsetzt.

Sie benötigen noch weiterführende Informationen? Der Call Center Verband plant derzeit Workshops in Berlin und Köln noch für Juni, in denen auch die Umsetzungsmöglichkeiten für die Kostenlose Warteschleife beleuchtet werden. Sobald die Termine fest stehen, werden Sie hier informiert.

 

16.04.2012

Nach aktuellen Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, richtet sich die Verfassungsbeschwerde, welche gegen das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen eingereicht wurde, nicht gegen die Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, sondern gegen die ohne Übergangsfristen geplanten Preisansageverpflichtungen bei Call by Call.

Es wird also weiterhin Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben, jedoch keine Änderungen bezüglich der Preisansagepflicht für kostenfreie Warteschleifen. Das Gesetz liegt inzwischen im Bundespräsidialamt vor, die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich aber zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.

 

13.04.2012

Nach Informationen, die dem Call Center Vorband vorliegen, wird es erneute Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen durch den Bundespräsidenten geben. Das Gesetz liegt zwar inzwischen im Bundespräsidialamt vor, allerdings wurde inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Prüfung der Verfassungsbeschwerde wirkt sich zeitlich auf die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten aus – nach unseren Informationen wird die Prüfung mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die im Gesetz enthaltene Preisansagepflicht für Kostenfreie Warteschleifen, welche auch vom CCV wiederholt kritisiert wurde. Ab Phase 2 muss der Anrufer laut Gesetzestext beim ersten Einsatz einer Warteschleife mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer informiert werden und darüber, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

Der CCV hatte noch in seinem Positionspapier im September 2011 gefordert, die Preisansagepflicht aus dem Gesetzestext zu streichen: “Die Verpflichtung zur Ansage der voraussichtlichen Dauer der Wartezeit und der Hinweis, warum die Wartezeit für den Anrufer kostenfrei ist, führen im Ergebnis zu einer Verlängerung der Wartezeit für den Anrufer. Die Ansage führt zudem zur Verunsicherung des Verbrauchers, sollte er nach dieser irrtümlicherweise davon ausgehen, dass nicht nur die Warteschleife sondern der gesamte Anruf kostenfrei ist. Eine Unterbrechung der Ansage führt zu Verunsicherung und zwangsläufig in ein verlängertes kostenpflichtiges Kundengespräch. Die Ansageverpflichtungen sind demzufolge zu streichen.”

Nicht vor Mitte Mai wird nun mit der Unterschrift durch den Bundespräsidenten gerechnet – erst danach wird das Gesetz im Gesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten. Der Branche bleibt also noch etwas Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Bei Verkündung im Mai startet die dreimonatige Übergangsfrist erst im Juni und Phase 1 dann erst am 01.09.2012.

 

19.03.2012

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen, welches die Vorgaben zur Kostenlosen Warteschleife enthält, muss nun nur noch vom Bundespräsidenten geprüft und ratifiziert werden, bevor es im Gesetzblatt verkündet und in Kraft treten kann. Rein theoretisch könnte der neu gewählte Bundespräsident noch vor seiner Vereidigung am 23. März das Gesetz unterzeichnen. Dieses ist jedoch beim Bundespräsidialamt (Stand 19.03.) noch nicht eingegangen. Die vor der Unterzeichnung notwendige Prüfung nimmt im Regelfall laut Rechtsreferat des Bundespräsidialamtes etwa zwei Wochen in Anspruch. Die dreimonatige Übergangsfrist wird also voraussichtlich erst im Mai starten und Phase 1 dann erst am 01.08.2012.

 

08.03.2012

CCV Mitglieder finden eine aktuelle Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen und die CCV Positionierung im geschlossenen Mitgliederportal unter Mitgliederinformationen.

 

22.02.2012

Erneute Verzögerung beim Inkrafttreten des Gesetzes:

Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten geprüft und ratifiziert werden, bevor es im Gesetzblatt verkündet und in Kraft treten kann. Die Wahl des neuen Bundespräsidenten findet am 18. März in der Bundesversammlung statt, eine vorherige Prüfung und Ratifizierung durch den derzeitigen Vertreter des Bundespräsidenten, Bundesratspräsident Seehofer, ist jedoch auch möglich.

 

10.02.2012

Die neuen Regelungen zur Kostenlosen Warteschleife kommen – der Bundesrat hat heute in Berlin einstimmig den zuvor im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zur Neufassung des Telekommunikationgesetzes (TKG) angenommen.

 

10.02.2012

Tatsächlich findet sich das TKG heute als TOP 91 auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung – es sieht also nach einer zügigen Verabschiedung des Gesetzes aus.

 

09.02.2012

Tempo im Gesetzgebungsverfahren zur Kostenlosen Warteschleife

Der Bundestag billigte heute den erst gestern gefundenen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses. Nach monatelangem Stillstand hat das Gesetzgebungsverfahren nun deutlich Tempo aufgenommen – weiter geht es also voraussichtlich schon morgen im Bundesrat.

 

9.02.2012

Das Warten auf die kostenfreie Warteschleife hat ein Ende – Vermittlungsverfahren zur TKG-Novelle gestern erfolgreich beendet

Wie der Bundesrat bekannt gab, haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat gestern im Vermittlungsausschuss im Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts einen Kompromiss erzielt. Bei den offenen Punkten ging es nicht mehr um die Regelungen zur Kostenlosen Warteschleife, die auch Bestandteil der Gesetzesnovellierung sind, sondern um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und –verteilung und die Förderung des Breitbandausbaus. Über die in diesen Bereichen vorgeschlagenen Änderungen am TKG werden laut Pressemitteilung des Bundesrats sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat voraussichtlich noch in dieser Woche beraten.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde seinerzeit auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt, die übrigen Regelungen des Gesetzes wie die zur Kostenfreien Warteschleife musste der Ausschuss demzufolge als endgültig hinnehmen. Wenn beide Häuser den Vermittlungsvorschlag nun bestätigen treten also auch die neuen Regelungen zu kostenfreien Warteschleife in Kraft.

Die genauen Regelungen des Gesetzes lesen Sie hier oder in der Zusammenfassung mit Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite.

Der vom Vermittlungsausschuss beschlossene Vorschlag muss nun zunächst im Bundestag angenommen werden; der geänderte Gesetzesbeschluss wird dann dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet.

Die kommenden Sitzungswochen des Bundestages im Februar: 06.-10.02. und 27.-29.02. und im März: 01./02.03., 05.-09.03., 19.-23.03. und 26.-30.03 und des Bundesrats: 10.02., 02.03., 30.03., keine Sitzung im April. Sollte der Bundestag Ende Februar das Gesetz beschließen, so kann es nach Zustimmung des Bundesrates Anfang März in Kraft treten.

Besuchen Sie uns vom 28. Februar bis 1.März auf der CallCenterWorld in Halle 4 am Stand H18/J17. Am 29. Februar ab 15 Uhr findet am CCV Stand ein Thementisch der Arbeitsgruppe Kostenlose Warteschleife des CCV Arbeitskreises Recht & Regulierung statt – kommen Sie vorbei und diskutieren mit den Experten (unter anderem mit CCV Vizepräsident Manuel Schindler und Axel Gibmeier, Business Development Manager der DTMS GmbH) zum Gesetz und den Umsetzungsmöglichkeiten.

 

16.01.2012

Wie der Bundesrat soeben bekannt gab, tagt der Vermittlungsauschuss von Bundestag und Bundesrat am 8. Februar ab 18 Uhr unter anderem zu den Änderungen im Telekommunikationsrecht, welches die neuen Bestimmungen zur kostenlosen Warteschleife enthält.

 

15.12.2011

Die Warteschleife hängt weiterhin im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat gab am Mittwoch Nachmittag in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Vermittlungsausschuss zu den Änderungen im Telekommunikationsrecht, welches die neuen Bestimmungen zur kostenlosen Warteschleife enthält, in der gestrigen Sitzung keine Lösung fand. Er schloss daher den ersten Einigungsversuch zu diesem Gesetz ohne Ergebnis ab.

Somit kann das Gesetz definitiv nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.

Was bisher geschah:

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen wurde am 27. Oktober vom Bundestag verabschiedet und am 4. November an den Bundesrat übermittelt, der noch zustimmen muss. Am 10. November beriet dann der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über das Gesetz. Wirtschafts-, Verbraucherschutz- und Kulturausschuss empfahlen nun dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ausschlaggebend waren hierfür verschiedene Gründe, die jedoch keinen Bezug zu den Warteschleifen-Regulierungen hatten. Eine Anrufung zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes – was grundsätzlich möglich gewesen wäre – erfolgte indessen nicht. Die Anrufung wurde auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt, die übrigen Regelungen des Gesetzes wie die zur Kostenfreien Warteschleife muss der Ausschuss demzufolge als endgültig hinnehmen. Änderungen am Gesetzestext bezüglich der Warteschleife wird es also nicht mehr geben – es geht nun nur noch um die Fristen zum Inkrafttreten des Gesetzes.

Und wie geht es nun weiter?

Das Vermittlungsverfahren kann, wie auf der Website des Bundesrates nachzulesen, nur in folgender Weise abgeschlossen werden:

  • durch einen Einigungsvorschlag auf Änderung oder Aufhebung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
  • durch einen Einigungsvorschlag auf Bestätigung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
  • ohne Einigungsvorschlag (allerdings erst nach drei erfolglosen Sitzungen).

Und dort weiter: „Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu ändern, so muss dieser Vorschlag zunächst im Bundestag angenommen werden; der geänderte Gesetzesbeschluss wird dann dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Schlägt der Vermittlungsausschuss vor, den Gesetzesbeschluss aufzuheben und verfährt der Bundestag entsprechend, ist das Verfahren abgeschlossen und das Gesetz gescheitert. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu bestätigen oder ist das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen worden, muss sich nur noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Bundestages ist nämlich nicht geändert worden; für eine erneute Beschlussfassung des Bundestages besteht kein Raum mehr.“

Nach Aussagen der Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses wird in diesem Jahr keine weitere Sitzung stattfinden, mit einem neuen Termin wird in der zweiten Januarhälfte gerechnet. Sollte es dann zu einer Einigung kommen, hängt ein Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin von den Sitzungsterminen des Bundestags und des Bundesrats ab. (Bundestag: Sitzungswochen im Januar 2012: 16.-20.01. und 23.-27.01., Februar: 06.-10.02. und 27.-29.02.; Bundesrat 2012 erst wieder ab Februar: 10.02., 02.03., 30.03., keine Sitzung im April).

 

05.12.2011

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen am 14.12. im Vermittlungsausschuss des Bundesrates

In Sachen Kostenlose Warteschleife gibt es jetzt einen neuen Termin: am 14.12. wird die nächste Sitzung des Vermittlungsaussschusses stattfinden und das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen steht auf der Tagesordnung.

Sollte es tatsächlich so sein, dass sich der Vermittlungsausschuss noch im Dezember zu den seitens des Bundesrates aufgeworfenen Punkten zum TKG einigt, ist mit einem Inkrafttreten des Gesetzes nun doch eher am 01.03. als am 01.04. (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) zu rechnen.

Da der Kompromiss des Vermittlungsausschusses sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat nochmals bestätigt werden muss, hängt ein Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin von den Sitzungsterminen der beiden Gremien ab (Bundestag frühestens im Januar, Bundesrat am 10.02.2012).

28.11.2011

Die finale Entscheidung zur kostenlosen Warteschleife rückt wieder ferner! Es kam wie geahnt: Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes geht in den Vermittlungsausschuss. Dies beschloss der Bundesrat am vergangenen Freitag.

Wie schon beschrieben (siehe Informationen vom 22.11.2011) jedoch nicht aufgrund der Regelungen zur kostenlosen Warteschleife. Vielmehr geht es um die Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen und die unzureichende Beteiligung des Bundesrates bei weiteren Regulierungsmaßnahmen für den Telekommunikationsmarkt. Lesen Sie mehr dazu auf der Seite des Bundesrates sowie den Gesetzestext und den Beschluss des Bundesrates.

Zum weiteren zeitlichen Ablauf: Der Bundesrat tritt erneut am 16. Dezember dieses Jahres zusammen, in 2012 dann erst wieder am 10. Februar. Der Entwurf der Tagesordnung wird jeweils am Dienstag zwei Wochen vor der Sitzung bekannt gegeben. Nach Aussage der Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses ist man derzeit in der Findungsphase für einen Sitzungstermin des Vermittlungsausschusses noch in diesem Jahr (voraussichtlich ab Freitag dieser Woche auf der Website des Vermittlungsausschusses einsehbar).

22.11.2011

Am Freitag, den 25. November 2011 ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung.

Der Gesetzentwurf wurde am 27. Oktober vom Bundestag verabschiedet und am 4. November an den Bundesrat übermittelt, der noch zustimmen muss.

Am 10. November beriet der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über das Gesetz. Um auch noch die letzte Chance zur Einflussnahme zu nutzen, versandte der CCV am 9. November eine Mail an die Ausschussmitglieder und wies erneut auf die Folgen für die Callcenter Branche und die Verbraucher hin, sollte das Gesetz tatsächlicher in dieser Fassung in Kraft treten.

Wirtschafts-, Verbraucherschutz- und Kulturausschuss empfahlen nun dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ausschlaggebend waren hierfür verschiedene Gründe (medienpolitischen Vorschläge der Länder vom Bundestag zumeist unberücksichtigt, Verordnungen der Bundesregierung zur Förderung der Transparenz und der Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt bedürfen eventuell der Zustimmung des Bundesrates, mögliche weitere Erlöse aus der Versteigerung von Funkfrequenzen sollen für den flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau eigesetzt werden), die jedoch keinen Bezug zu den Warteschleifen-Regulierungen haben.

So sehen die Regelungen zur Warteschleife nach dem derzeitigen Gesetzestext grob aus:

Zunächst ist nach Inkrafttreten des Gesetzes eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen. Am ersten Tag des vierten Monats nach Inkrafttreten startet dann Phase 1.

  • Die erste Warteschleife muss nun mindestens zwei Minuten kostenfrei sein.
  • Die Tarifierung nachgelagerter WS ist in dieser Phase noch möglich.
  • Es bestehen noch keine Informationspflichten zu Kostenfreiheit und Länge der Warteschleife.
  • Verstöße gegen die gesetzlichen Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 100.000 € oder mehr geahndet.

Ab dem ersten Tag des 13. Monats nach Inkrafttreten des Gesetzes gilt Phase 2 und die kostenlose Warteschleife wird tatsächlich ohne Einschränkungen zur Realität:

Warteschleifen dürfen dann nur eingesetzt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

1. der Anruf erfolgt zu einer entgeltfreien Rufnummer,

2. der Anruf erfolgt zu einer ortsgebundenen Rufnummer oder einer Rufnummer, die die Bundesnetzagentur den ortsgebundenen Rufnummern gleichgestellt hat,

3. der Anruf erfolgt zu einer Rufnummer für mobile Dienste (015, 016 oder 017),

4. für den Anruf gilt ein Festpreis pro Verbindung oder

5. der Anruf ist für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei, soweit es sich nicht um Kosten handelt, die bei Anrufen aus dem Ausland für die Herstellung der Verbindung im Ausland entstehen.

Beim ersten Einsatz einer Warteschleife im Rahmen des Anrufs, die nicht unter Nummer 1 bis 3 fällt, muss der Anrufer mit Beginn der Warteschleife über ihre voraussichtliche Dauer informiert werden und darüber, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist. Die Ansage kann mit Beginn der Bearbeitung vorzeitig beendet werden.

 

CCV Pressemitteilung vom 27.10.2011: “CCV kritisiert Regelung zur kostenlosen Warteschleife”

CCV Pressemitteilung vom 08.07.2011: “Call Center Verband verlangt Nachbesserung beim Gesetzentwurf für kostenlose Telefon-Warteschleifen”

Die CCV Positionspapiere zum Gesetzentwurf vom 04.07.2011 und vom 26.09.2011, in welchem konstruktiv alternative Formulierungsvorschläge unterbreitet wurden:

Call Center Verband Deutschland e.V.