Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes – Monitoring

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, im Rahmen des aktuellen Gesetzesentwurfes den wichtigen Bereich des Arbeitnehmer-datenschutzes klarzustellen. Der Gesetzesentwurf beachtet jedoch in der vorliegenden Version nicht die Anforderungen, die Wirtschaft und Verbraucher an die Callcenter Branche stellen, und bedarf daher besonders in §32i BDSG-E, welcher die Nutzung von Telekommunikationsdiensten regelt, einiger Korrekturen.

Bereits im September entwickelte der CCV Arbeitskreis Recht & Regulierung hierzu ein Positionspapier, welches an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und das Bundesministerium des Inneren versandt wurde.

Kernpunkte: Die Einschränkung von Qualitätssicherungsmaßnahmen, die auf der Auswertung von Gesprächsaufzeichnungen beruhen, ist für unsere Branche nicht haltbar. Eine lückenlose Dokumentation zu Beweiszwecken würde durch dieses Gesetz ebenfalls verhindert werden. Auch die Regulierung zum Einsatz der Telekommunikationsanlage sollte präzisiert werden. Weiterhin fordert der Call Center Verband Deutschland e.V. die Streichung von § 32l Absatz 1 und 5 aus dem Gesetzesentwurf. Das komplette Positionspapier können Sie hier downloaden.

Inzwischen liegen die Formulierungsvorschläge des Bundesministeriums des Inneren zum Gesetzesentwurf vor, zu welchen der Verband im Oktober 2011 erneut in einem Schreiben an Ministerium und Ausschussmitglieder Stellung nahm.

Kernpunkte: Den bereits erfolgten Anpassungen stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber und begrüßen die Formulierungsvorschläge des BMI. In den meisten Punkten wird mehr Klarheit durch die neuen Formulierungen geschaffen und bisher strittige Regelungen werden praxisgerecht entschärft. Ein besonderes Augenmerk möchten wir als Branchenverband der Callcenter Wirtschaft jedoch auf den §32i BDSG-E legen. In der neuen Formulierung wird der dortige Absatz 2 zugunsten der Arbeitgeber umformuliert, was wir begrüßen. Weit schwerwiegender sehen wir jedoch die Regelungen in Satz 2 des gleichen Absatzes, sowie in Absatz 1. Wir bitten bei den Änderungsvorschlägen zu berücksichtigen, dass ein kompletter Wirtschaftszweig, mit mehr als 500.000 Beschäftigten in Deutschland, massiv in seiner unternehmerischen Freiheit beeinträchtigt wird und den hohen Ansprüchen der Verbraucher bezüglich Qualität im Callcenter nicht entsprochen werden kann.

CCV Pressemitteilung vom 18.10.2011: “Beschäftigtendatenschutz”

CCV Goldsponsor NICE stellt Ihnen kostenfrei das E-Book “Quality Monitoring – rechtliche Grundlagen” zur Verfügung. Autor Manuel Schindler, Vizepräsident und Vorstand Recht & Regulierung des CCV erläutert, was bei der Einführung einer Quality Monitoring Lösung aus rechtlicher Sicht beachtet werden muss.

Call Center Verband Deutschland e.V.