Die Warteschleife hängt weiterhin im Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat gab am Mittwoch Nachmittag in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Vermittlungsausschuss zu den Änderungen im Telekommunikationsrecht, welches die neuen Bestimmungen zur kostenlosen Warteschleife enthält, in der gestrigen Sitzung keine Lösung fand. Er schloss daher den ersten Einigungsversuch zu diesem Gesetz ohne Ergebnis ab.

Somit kann das Gesetz definitiv nicht mehr in diesem Jahr in Kraft treten.

Was bisher geschah:

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen wurde am 27. Oktober vom Bundestag verabschiedet und am 4. November an den Bundesrat übermittelt, der noch zustimmen muss. Am 10. November beriet dann der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates über das Gesetz. Wirtschafts-, Verbraucherschutz- und Kulturausschuss empfahlen nun dem Bundesrat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ausschlaggebend waren hierfür verschiedene Gründe, die jedoch keinen Bezug zu den Warteschleifen-Regulierungen hatten. Eine Anrufung zur grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes – was grundsätzlich möglich gewesen wäre – erfolgte indessen nicht. Die Anrufung wurde auf einzelne Vorschriften des Gesetzes begrenzt, die übrigen Regelungen des Gesetzes wie die zur Kostenfreien Warteschleife muss der Ausschuss demzufolge als endgültig hinnehmen. Änderungen am Gesetzestext bezüglich der Warteschleife wird es also nicht mehr geben – es geht nun nur noch um die Fristen zum Inkrafttreten des Gesetzes.

Und wie geht es nun weiter?

Das Vermittlungsverfahren kann, wie auf der Website des Bundesrates nachzulesen, nur in folgender Weise abgeschlossen werden:

  • durch einen Einigungsvorschlag auf Änderung oder Aufhebung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
  • durch einen Einigungsvorschlag auf Bestätigung des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes,
  • ohne Einigungsvorschlag (allerdings erst nach drei erfolglosen Sitzungen).

Und dort weiter: „Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu ändern, so muss dieser Vorschlag zunächst im Bundestag angenommen werden; der geänderte Gesetzesbeschluss wird dann dem Bundesrat zur Beratung zugeleitet. Schlägt der Vermittlungsausschuss vor, den Gesetzesbeschluss aufzuheben und verfährt der Bundestag entsprechend, ist das Verfahren abgeschlossen und das Gesetz gescheitert. Empfiehlt der Vermittlungsausschuss, das Gesetz zu bestätigen oder ist das Verfahren ohne Einigung abgeschlossen worden, muss sich nur noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Bundestages ist nämlich nicht geändert worden; für eine erneute Beschlussfassung des Bundestages besteht kein Raum mehr.“

Nach Aussagen der Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses wird in diesem Jahr keine weitere Sitzung stattfinden, mit einem neuen Termin wird in der zweiten Januarhälfte gerechnet. Sollte es dann zu einer Einigung kommen, hängt ein Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin von den Sitzungsterminen des Bundestags und des Bundesrats ab. (Bundestag: Sitzungswochen im Januar 2012: 16.-20.01. und 23.-27.01., Februar: 06.-10.02. und 27.-29.02.; Bundesrat 2012 erst wieder ab Februar: 10.02., 02.03., 30.03., keine Sitzung im April).

Die genauen Regelungen des Gesetzes lesen Sie hier oder in der Zusammenfassung mit Erläuterungen auf der Website des CCV. Der Call Center Verband Deutschland e.V. hält Sie weiter auf dem Laufenden!

Autorin: Jördis Oehme, Call Center Verband Deutschland e.V.

Call Center Verband Deutschland e.V.