Mindestlohn für Zeitarbeitsbranche – wann ist es in der Callcenter Branche so weit?
Worüber unsere Branche seit Jahren diskutiert – unter anderem auch wieder auf der CCW Ende Februar - das wird nun für die Zeitarbeitsbranche Realität.
Mit der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wird erstmals eine verbindliche untere Grenze für die Entlohnung festgesetzt. Die Höhe des Mindeststundenentgelts beträgt für Ostdeutschland einschließlich Berlin 7,01 € und 7,89 € für alle übrigen Bundesländer. Das Mindeststundenentgelt wird im Osten zum 1. November 2012 auf 7,50 € bzw. 8,19 € im Westen angehoben. Gültig ist die Verordnung vorerst bis zum 31. Oktober 2013.
Insgesamt sind damit 11 Mindestlöhne für rund vier Millionen Beschäftigte in Deutschland allgemeinverbindlich. Wie wird es nun in unserer Branche bezüglich des Mindestlohns weitergehen? Informieren Sie sich auf der CallCenterWorld, welche vom 27.02. bis 01.03. in Berlin stattfinden wird.
Am CCV Stand (Halle 4, Stand H18/J17) wird es eine Gesprächsrunde zum Thema geben und am 1. März ab 14 Uhr im Messeforum können Sie Ihre Fragen den Experten von Ver.di, der DPV-Kom, DDV und dem CCV bei der offenen Diskussionsrunde “Mindestlohn – Chancen und Risiken für die Callcenter Dienstleister und ihre Mitarbeiter” stellen.
Autorin: Jördis Oehme, Call Center Verband Deutschland e.V.





